Damit sich die Unfälle vernünftig in einer Analyse darstellen lassen, müssen die Auswertungskriterien vor der Unfallerfassung definiert sein.
Die rechts gezeigten Kriterien folgen einer 4-stufigen Hierarchie, die sich bei den Auswertungen bündeln lassen. Ein Beispiel:
Die verletzten Körperteile lassen z.B. so aufgliedern:
1 = Kopf
10 = Schädel
11 = Gesicht
111 = Auge
1111 = linkes Auge
1112 = rechtes Auge
1113 = Augenlid
1114 = Augenbraue
Wird bei der Auswertung eine 4-stufige Auswahl vorgegeben, so werden alle genannten Körperteile aufgeschlüsselt dargestellt.
Bei einer 3-stufigen Auswahl werden die 4-stelligen Kriterien zu 111=Auge subsummiert.
Bei einer 2-stufigen Vorgabe werden alle Augenverletzung zu 11=Gesicht aufaddiert.
Bei einer 1-stufigen Auswertung werden alle Schädel- und Gesichtsverletzungen in 1=Kopf zusammengefasst.
Es bleibt jedem Anwender überlassen, wie viele Stufen er definiert. Theoretisch sind 9999 verschiedene Körperteile definierbar. Das sollte ausreichen !