Der Lärmpegel wird in Dezibel dB(A) gemessen. |
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Der Beurteilungspegel ist die durchschnittliche Lärmbelastung für eine 8-Stunden-Schicht. | |
Gehörschäden durch Lärmeinwirkung drohen bereits bei einem Beurteilungspegel ab 85 dB(A). | |
Eine Erhöhung des Schallpegels
um 3 dB bedeutet bereits eine Verdoppelung des Schalldruckes. |
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Technische Lärmminderung hat Vorrang vor organisatorischen
und persönlichen Lärmschutzmaßnahmen. |
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Liegt der Beurteilungspegel trotz Lärmminderungsmaßnahmen
noch über 85 dB(A), so muss der Unternehmer den Beschäftigten
persönliche Gehörschutzmittel zur Verfügung stellen. |
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Ab 90 dB(A) müssen die persönlichen Gehörschutzmittel
von den Beschäftigten benutzt werden. |
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Lärmbereiche müssen ab einem Lärmpegel
von 90 dB(A) gekennzeichnet werden. |
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Lärmbereiche |
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Gefahren durch Lärm sind im Kfz-Betrieb besonders bei folgenden Arbeiten zu erwarten: |
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Abgasuntersuchung, insbesondere bei Dieselmotoren |
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Leistungsprüfstände |
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Karosseriearbeiten |
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Vorsorgeuntersuchungen |
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Beschäftigte, die gesundheitsschädigendem Lärm
ausgesetzt sind, müssen sich speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
"Lärm" unterziehen. |
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Technische Lärmschutzmaßnahmen |
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AU in separatem Prüfraum durchführen. |
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Kapselung der Lärmquelle z. B. Kompressor . |
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Abschirmung der Lärmquelle durch Lärmschutzwände. |
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Persönliche Lärmschutzmaßnahmen |
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Ab 90 dB(A) geeigneten Gehörschutz zur Verfügung
stellen und Benutzung veranlassen. |
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Nur geprüfte Gehörschutzmittel (CE-Zeichen)
verwenden: Gehörschutzkapseln Gehörschutzstöpsel Bügelstöpsel |
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Keine normale Watte benutzen. |
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Gehörschutzmittel nach Lärmintensität und
Dauer der Arbeit auswählen. |
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Weitere Informationen |
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BGV
B3 Lärm |
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BGV
A4 Arbeitsmedizinische Vorsorge |
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BGR
194 Regeln für den Einsatz von Gehörschützern |
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