Prüfgegenstand
Vorschrift
Prüfung vor erster Inbetriebnahme
Regelmäßige Prüfung
Prüfnachweis

Stationäre Anlagen zum Schleifen und Polieren von Teilen aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen
BGR 109
Sachkundiger
schriftlicher Nachweis

Sicherheits- und Rettungsgeschirre
BGG 906

vor jeder Benutzung durch Unternehmer

jährlich einmal durch Sachkundigen
Besichtigung auf Gebrauchsfähigkeit und Funktionsfähigkeit und Funktionsprüfung, z.B. bei Höhensicherung vor Arbeitsaufnahme durch Benutzer
jährlich einmal durch Sachkundigen
Nach jedem Absturz beanspruchte Sicherheits- und Rettungsgeschirre durch Sachkundigen

Elektrostatisches Lackieren
BGR 144
durch Hersteller, ob Bestimmungen über Bau und Ausrüstung eingehalten sind
schriftlicher Nachweis

Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung
ZH 1/281
Sachkundiger des Herstellers der BWS sowie Sachkundiger des Pressenherstellers

Sachkundiger, einmal im Jahr

 

schriftlicher Nachweis

 

vom Betreiber beauftragte Person nach jedem Umrüsten und nach Instandsetzungen
schriftlicher Nachweis

Geräte und Anlagen zur Regalbedienung
ZH 1/361
vor jeder Inbetriebnahme
Sachkundiger einmal jährlich
schriftlicher Nachweis
nach Umbauten durch Sachverständigen
schriftlicher Nachweis

Lagereinrichtungen und -geräte
- kraftbetriebene Regale und
Schränke
- Schränke mit kraftbetriebenen
Inneneinrichtungen
ZH 1/428
Sachkundiger, einmal jährlich
Unterweisen der Person einmal jährlich

 

schriftlicher Nachweis
- Paletten, Stapelbehälter u. Stapelhilfsmittel           regelmäßig    

Flüssiggasanlagen
ZH 1/455
Sachkundiger

 

schriftlicher Nachweis
ortsfeste Verbrauchsanlagen
Sachkundiger, alle 4 Jahre
schriftlicher Nachweis
ortsveränderliche Verbrauchsanlagen
Sachkundiger, alle 2 Jahre
schriftlicher Nachweis
metallummantelte Schläuche
halbjährlich durch Inaugenscheinnahme und Druckprüfung
schriftlicher Nachweis

Zweihandschaltung an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung
ZH 1/456
Sachkundiger, nach Änderung durch Sachkundigen

Sachkundiger, einmal jährlich

schriftlicher Nachweis
Grenzwert für den Nachlauf (wenn Presse ohne selbsttätige Nachlaufüberwachung)
Unternehmer oder dessen Beauftragter alle
6 Monate
schriftlicher Nachweis
nach jedem Wechsel der Arbeitsweise
Unternehmer oder dessen Beauftragter
schriftlicher Nachweis

Hochziehbare Personenaufnahmemittel
BGR 159
Bauprüfung des Herstellers und Abnahmeprüfung durch Sachkundigen
Probefahrt am Aufstellungsort

Sachkundiger einmal jährlich, Bedienungspersonal täglich, auf Baustellen und Siloeinfahreinrichtung gemeinsam mit Aufsichtführenden

schriftlicher Nachweis

Bewegliche Abschirmungen an kraftbetriebenen Exzenter- und verwandten Pressen der Metallbearbeitung
ZH 1/508
vom Hersteller oder Lieferer beauftragter Sachkundiger sowie nach Änderungen
Sachkundiger einmal jährlich
schriftlicher Nachweis

nach jedem Wechsel der Arbeitsweise

Unternehmer oder dessen Beauftragter


Auffangnetze bei Bauarbeiten
BGR 179
vor jedem Einsatz Prüfung auf Mängel (Auffangnetz und Tragkonstruktion)
anerkannte Materialprüfanstalt prüfen eines Prüfgarns mind. einmal jährlich

Draht (Zieh- und Verseilmaschinen, Schlingenabschalteinrichtung)
VBG 7 e
Unternehmer, Prüfung auf Funktionsfähigkeit
Sachkundiger, jährlich mind. einmal
schriftlicher Nachweis

Exzenter- und verwandte Pressen
VBG 7n 5.1
schriftlich beauftragte Kontrollperson
mindestens einmal jährlich durch Sachkundigen
Prüfbuch oder Maschinenkartei
Druckgießmaschinen
(Sicherheitseinrichtungen)
VBG 7n 8
Sachkundiger
Sachkundiger jährlich mindestens einmal
Sicherheitseinrichtungen in jeder Arbeitsschicht durch Beauftragte
schriftlicher Nachweis

Zentrifugen
VBG 7z
Unternehmer, Prüfung auf Funktionsfähigkeit
- mindestens einmal jährlich durch
Sachkundigen und - alle 3 Jahre im zerlegten Zustand durch Sachkundigen
Prüfbuch

Stetigförderer
VBG 10
Sachverständiger, fahrbare Traggerüste in Portal-, Halbportal und Brückenbauweise sowie bei wesentlichen Änderungen
Sachkundiger, mind. einmal jährlich fahrbare Traggerüste
Prüfbuch

Arbeiten mit Schußapparaten
BGV D 9
Unternehmer vor jeder Aushändigung auf vorschriftsmäßigen Zustand mindestens vierteljährlich Benutzer vor Beginn der Arbeit
alle 2 Jahre vom Hersteller oder dessen Beauftragten
Bescheinigung über durchgeführte Prüfung

Absaugung und Lüftung bei elektrolytischer und chemischer Oberflächenbehandlung; Galvanotechnik
VBG 57
Unternehmer, Prüfung auf Funktionsfähigkeit
Sachkundiger mindestens einmal jährlich