Prüfgegenstand
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Vorschrift
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Prüfung vor erster Inbetriebnahme
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Regelmäßige Prüfung
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Prüfnachweis
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Stationäre Anlagen zum Schleifen und Polieren von
Teilen aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen
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BGR 109
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Sachkundiger
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schriftlicher Nachweis
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Sicherheits- und Rettungsgeschirre
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BGG 906
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vor jeder Benutzung durch Unternehmer |
jährlich einmal durch Sachkundigen
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Besichtigung auf Gebrauchsfähigkeit und Funktionsfähigkeit
und Funktionsprüfung, z.B. bei Höhensicherung vor Arbeitsaufnahme
durch Benutzer
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jährlich einmal durch Sachkundigen
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Nach jedem Absturz beanspruchte Sicherheits- und Rettungsgeschirre
durch Sachkundigen
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Elektrostatisches Lackieren
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BGR 144
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durch Hersteller, ob Bestimmungen über Bau und Ausrüstung
eingehalten sind
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schriftlicher Nachweis
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Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen an kraftbetriebenen
Pressen der Metallbearbeitung
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ZH 1/281
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Sachkundiger des Herstellers der BWS sowie Sachkundiger
des Pressenherstellers
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Sachkundiger, einmal im Jahr
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schriftlicher Nachweis
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vom Betreiber beauftragte Person nach jedem Umrüsten
und nach Instandsetzungen
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schriftlicher Nachweis
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Geräte und Anlagen zur Regalbedienung
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ZH 1/361
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vor jeder Inbetriebnahme
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Sachkundiger einmal jährlich
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schriftlicher Nachweis
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nach Umbauten durch Sachverständigen
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schriftlicher Nachweis
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Lagereinrichtungen und -geräte
- kraftbetriebene Regale und Schränke - Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen |
ZH 1/428
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Sachkundiger, einmal jährlich
Unterweisen der Person einmal jährlich
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schriftlicher Nachweis
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- Paletten, Stapelbehälter u. Stapelhilfsmittel | regelmäßig | |||||||
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Flüssiggasanlagen
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ZH 1/455
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Sachkundiger
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schriftlicher Nachweis
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ortsfeste Verbrauchsanlagen
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Sachkundiger, alle 4 Jahre
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schriftlicher Nachweis
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ortsveränderliche Verbrauchsanlagen
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Sachkundiger, alle 2 Jahre
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schriftlicher Nachweis
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metallummantelte Schläuche
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halbjährlich durch Inaugenscheinnahme und Druckprüfung
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schriftlicher Nachweis
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Zweihandschaltung an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung
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ZH 1/456
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Sachkundiger, nach Änderung durch Sachkundigen
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Sachkundiger, einmal jährlich |
schriftlicher Nachweis
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Grenzwert für den Nachlauf (wenn Presse ohne selbsttätige
Nachlaufüberwachung)
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Unternehmer oder dessen Beauftragter alle
6 Monate |
schriftlicher Nachweis
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nach jedem Wechsel der Arbeitsweise
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Unternehmer oder dessen Beauftragter
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schriftlicher Nachweis
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Hochziehbare Personenaufnahmemittel
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BGR 159
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Bauprüfung des Herstellers und Abnahmeprüfung
durch Sachkundigen
Probefahrt am Aufstellungsort |
Sachkundiger einmal jährlich, Bedienungspersonal täglich, auf Baustellen und Siloeinfahreinrichtung gemeinsam mit Aufsichtführenden |
schriftlicher Nachweis
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Bewegliche Abschirmungen an kraftbetriebenen Exzenter-
und verwandten Pressen der Metallbearbeitung
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ZH 1/508
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vom Hersteller oder Lieferer beauftragter Sachkundiger
sowie nach Änderungen
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Sachkundiger einmal jährlich
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schriftlicher Nachweis
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nach jedem Wechsel der Arbeitsweise |
Unternehmer oder dessen Beauftragter |
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Auffangnetze bei Bauarbeiten
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BGR 179
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vor jedem Einsatz Prüfung auf Mängel (Auffangnetz
und Tragkonstruktion)
anerkannte Materialprüfanstalt prüfen eines Prüfgarns mind. einmal jährlich |
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Draht (Zieh- und Verseilmaschinen, Schlingenabschalteinrichtung)
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VBG 7 e
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Unternehmer, Prüfung auf Funktionsfähigkeit
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Sachkundiger, jährlich mind. einmal
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schriftlicher Nachweis
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Exzenter- und verwandte Pressen
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VBG 7n 5.1
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schriftlich beauftragte Kontrollperson
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mindestens einmal jährlich durch Sachkundigen
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Prüfbuch oder Maschinenkartei
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Druckgießmaschinen
(Sicherheitseinrichtungen) |
VBG 7n 8
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Sachkundiger
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Sachkundiger jährlich mindestens einmal
Sicherheitseinrichtungen in jeder Arbeitsschicht durch Beauftragte |
schriftlicher Nachweis
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Zentrifugen
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VBG 7z
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Unternehmer, Prüfung auf Funktionsfähigkeit
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- mindestens einmal jährlich durch
Sachkundigen und - alle 3 Jahre im zerlegten Zustand durch Sachkundigen |
Prüfbuch
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Stetigförderer
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VBG 10
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Sachverständiger, fahrbare Traggerüste in Portal-,
Halbportal und Brückenbauweise sowie bei wesentlichen Änderungen
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Sachkundiger, mind. einmal jährlich fahrbare Traggerüste
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Prüfbuch
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Arbeiten mit Schußapparaten
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BGV D 9
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Unternehmer vor jeder Aushändigung auf vorschriftsmäßigen
Zustand mindestens vierteljährlich Benutzer vor Beginn der Arbeit
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alle 2 Jahre vom Hersteller oder dessen Beauftragten
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Bescheinigung über durchgeführte Prüfung
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Absaugung und Lüftung bei elektrolytischer und chemischer
Oberflächenbehandlung; Galvanotechnik
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VBG 57
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Unternehmer, Prüfung auf Funktionsfähigkeit
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Sachkundiger mindestens einmal jährlich
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